Gebührenverzeichnis für Dienstleistungen des Staatlichen Gebietsarchives Litoměřice

laut § 17 der Verordnung Nr. 213/2012 GBl. als Nachfolge der Verordnung Nr. 645/2004 GBl. zur Durchführung einiger Bestimmungen des Gesetzes über das Archivwesen und die Schriftgutverwaltung, im Wortlaut der Verordnung Nr. 192/2009 GBl.
Der Umfang der angebotenen Dienstleistungen ist von der technischen Ausstattung und der Aufnahmefähigkeit des jeweiligen Zweigarchives des SOA Leitmeritz abhängig.

A. Anfertigung eines Auszugs oder einer Abschrift von Archivalien und Bestätigung von durch öffentliche Archive angefertigten Kopien

Anfertigung eines Auszugs oder einer Abschrift eines Archivale 50,- CZK für jede auch angefangene Seite eines vom Archiv erstellten Auszugs oder einer Abschrift

B. Reproduktion von Archivalien

1. Elektrografische Kopien (CZK / 1 Blatt Reproduktion)

A4 A3
1.1 schwarz-weiß einseitig:
1.1.1    von losen Blättern 5,- CZK 8,- CZK
1.1.2    von gebundenen Vorlagen 7,-CZK 12,- CZK
1.2 schwarz-weiß beidseitig:
1.2.1    von losen Blättern 8,- CZK 12,- CZK
1.2.2    von gebundenen Vorlagen 17,- CZK 22,- CZK
1.3 farbig einseitig:
1.3.1    von losen Blättern 25,- CZK 38,- CZK
1.3.2    von gebundenen Vorlagen 33,- CZK 46,- CZK
1.4 farbig beidseitig:
1.4.1    von losen Blättern 40,- CZK 60,- CZK
1.4.2    von gebundenen Vorlagen 53,- CZK 80,- CZK

2. Digitale Reproduktionen

2.1 Anfertigung der digitalen Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage
2.1.1 Scannen von Vorlagen bis Format A3 einschließlich 25,- CZK
2.1.2 Aufnahme einer Vorlage mit digitalem Fotoapparat 25,- CZK
2.1.3 Scannen von Archivalien auf transparentem Datenträger (z. B. Mikrofilm, Glasplatte) je Bildfeld 50,- CZK
2.1.4 Bereitstellung einer digitalen Reproduktion einer bereits früher digitalisierten Vorlage (1 Bild) 25,- CZK
2.2 Datenaufzeichnung
2.2.1 CD einschließlich Datenaufzeichnung 40,- CZK
2.2.2 DVD einschließlich Datenaufzeichnung 60,- CZK

Die Repliken von Archivalien in digitaler Form werden mit einer Farbtiefe von 24 Bit oder höher, im Format JPG, PDF/A, TIFF, PNG oder RAW, und ohne grafische Aufbereitung bereitgestellt. Die Grundauflösung von 300 dpi kann nur bei jenen Reproduktionen gewährleisten werden, die mittels eines Scanners angefertigt werden.

C. Bestätigung der Übereinstimmung

Bestätigung der Übereinstimmung der Kopie eines Archivale mit seinem im Archiv aufbewahrten Original bei Anfertigung gemäß Lit. B Punkt 1 – 30,- CZK für jede angefangene bestätigte Seite.

D. Recherche, Manipulationsgebühren

1. Recherche (Erfassung von erwünschten Informationen und Erarbeitung eines komplexen Berichtes, basierend auf Auslese und Auszügen aus den betreffenden Archivalien, Archivhilfsmitteln und weiteren Quellen)
Recherche / 1 Arbeitsstunde 500,- CZK
2. Manipulatoinsgebühren
Verpackungsgebühr – Paketversand 30,- CZK
Verpackungsgebühr – Briefversand bis 1 kg 20,- CZK

Das Porto wird nach der gültigen Preisliste des Postdiensterbringers berechnet.

E. Gebührenbefreiung

  1. Von den Gebührenzahlungen sind befreit:
    1. Staatsorgane und staatliche Fonds
    2. diplomatische Vertretungen fremder Staaten und delegierte diplomatische Vertreter, Konsule und weitere Personen, die als Angehöriger fremder Staaten die Vorrechte und Immunität nach dem internationalen Recht genießen, und wenn Gegenseitigkeit garantiert ist, und wenn es sich nicht um Leistungen im privaten Interesse oder zum privaten Profit dieser Personen handelt
    3. Selbstverwaltungskörper und ihre Organe, wenn die durchzuführenden Leistungen mit der Ausübung der Staatsverwaltung zusammenhängen, mit der sie betraut wurden
    4. juristische Personen, wenn die durchzuführenden Leistungen mit der Ausübung der Staatsverwaltung zusammenhängen, mit der sie betraut wurden
    5. natürliche oder juristische Personen, wenn es internationale Verträge und Abkommen festsetzen, an welche die Tschechische Republik gebunden ist
    6. Kirchen bei Anfertigung von Abschriften, Auszügen oder Kopien aus Personenstandsregistern, die sie selbst bis zum 31. Dezember 1949 geführt haben
  2. Von den Gebührenzahlungen sind Leistungen befreit:
    1. im Zusammenhang mit der Umsetzung besonderer Vorschriften über die Sozialfürsorge, die Rentenversicherung, die Rentenzuschusszahlungen und Rentensondervergütungen, die öffentliche Krankenversicherung, die Beschäftigung, die staatliche Sozialunterstützung, die Krankenversicherung, die Versicherungsbeiträge zur allgemeinen Krankenversicherung, die Versicherungsbeiträge zur Sozialversicherung und der Zuschüsse der staatlichen Beschäftigungspolitik, den sozial-rechtlichen Kinderschutz, die Sozialdienstleistungen, die Leistungen für Personen mit Behinderung, die Aushilfe in materieller Not, die Wehrpflicht und den Zivildienst
    2. durchgeführt im Rahmen einer Änderung oder Berichtigung von Gemeinde-, Stadt-, Region- oder Straßennamen, von Personenkennzahlen und bei Leistungen im Zuge einer Amtshandlung
    3. für die Zwecke einer von einem Notar in der Eigenschaft eines Gerichtskommissars durchgeführten Erbenermittlung
    4. für die Zwecke eines durch einen Gerichtsexekutor durchgeführten Exekutionsverfahrens, mit der Ausnahme eines Auskunftverlangens im durch einen Gerichtsexekutor durchgeführten Exekutionsverfahren
    5. für die Zwecke des Wahlrechts
    6. im Zusammenhang mit der Erteilung des zeitweiligen Schutzes für Ausländer
    7. wenn es für die Tschechische Republik verbindliche internationale Verträge und Vereinbarungen bestimmen
    8. notwendig zur Durchführung des Gesetzes Nr. 255/1946 Gbl., über die Mitglieder der tschechoslowakischen Auslandsarmee und über einige andere Teilnehmer am nationalien Befreiungskampf, im Sinne des Gesetzes Nr. 101/1964 Gbl.; zur Durchführung des Gesetzes Nr. 170/2002 Gbl. über die Kriegsveterane und zur Durchführung des Gesetzes Nr. 262/2011 Gbl. über die Teilnehmer am Widerstand und Opposition gegen den Komunismus
  3. Im Einklang mit Abs. 3 der Benutzerordnung können die Benutzer mit Zustimmung des Archives mit einer eigenen kontaktlosen Reproduktionsanlage Studienkopien des vorgelegten Archivmaterials kostenlos anfertigen

In Leitmeritz, den 1. 10. 2014

PhDr. Marek Poloncarz
Direktor des Státní oblastní archiv
in Litoměřice